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Signatur von elektronischen Rechnungen entfällt

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Signatur von elektronischen Rechnungen entfällt

11.06.2012


Eine Änderung an der EU-Mehrwertsteuerdirektive wurde vom deutschen Gesetzgeber zum 1.7.2011 umgesetzt. Die Pflicht zur Signatur von elektronischen Rechnungen ist damit entfallen. Die Rechnungsprüfung kann bei elektronischen Rechnungen genau so erfolgen, wie schon immer bei Rechnungen auf Papier. Elektronische Rechnungen und Rechnungen auf Papier sind ab diesem Zeitpunkt gleichgestellt.

Mit dem INTEGRA Modul „Belegversand E-Mail“ versetzen wir Sie in die Lage, schnell und effizient die verschiedenen Belege, wie Bestellungen, Angebote, Aufträge, Lieferscheine und Rechnungen zu übertragen.

Der Versand von Belegen und Formularen an Ihre Geschäftspartner erfolgt in vielen Fällen bereits auf elektronischem Wege. Das spart Zeit und vermeidet Übertragungs- und Darstellungsverluste wie z.B. bei Faxnachrichten.

Erstellen Sie allgemeingültige oder kundenindividuelle E-Mail Anschreiben, die Sie für die jeweilige Belegart am Kundenstamm hinterlegen können.

Beim Belegdruck werden die Belegdaten automatisch in ein PDF-Format eingebunden und als Anhang an eine E-Mail-Nachricht bereitgestellt.

In den Stammdaten können die Kunden-/Lieferantenansprechpartner definiert werden, die für den Empfang der E-Mail vorgesehen sind. Diese werden automatisch vorgeschlagen und können bei Bedarf geändert bzw. ergänzt werden.

 
 

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